Allgemeine Bedingungen für die Kommentierung des „Briefs an die Bundesregierung“
§ 1
Der Kommentator verpflichtet sich, zu seinem Kommentar seinen vollständigen Namen anzugeben. Die Angabe von Pseudonymen, Benutzernamen oder „Nick-Names“ ist untersagt, da hierdurch insbesondere der Eindruck der Seriosität des Beitrags in Frage gestellt wird.
§ 2
(1) Dem Kommentator ist es untersagt, mit seinem Kommentar gegen gesetzliche Verbote oder die guten Sitten zu verstoßen oder Rechte Dritter (Namens-, Kennzeichen-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.) zu verletzen. Der Kommentar darf keine gewaltverherrlichenden oder volksverhetzenden Aussagen beinhalten oder auf derartige Aussagen indirekt hindeuten. Ebenso dürfen Beiträge nicht zu Straftaten Anreiz bieten oder politische oder religiöse Anschauungen Dritter beleidigen oder verletzen.
(2) Soweit die Betreiber wegen derartiger Verstöße in Anspruch genommen werden, haftet allein der Kommentator und stellt die Betreiber von sämtlichen Ansprüchen frei.
§ 3
(1) Vor dem Hintergrund der vorstehenden Paragraphen behalten sich die Betreiber der Homepage vor, den Beitrag nicht zu veröffentlichen oder später zu löschen. Gleiches gilt für Beiträge, die von dem Kommentator zu eigenen Werbezwecken eingestellt werden. Die Betreiber können den Kommentator, der gegen die vorstehenden Vorgaben verstößt, auch dauerhaft von der Nutzung der Kommentierungsmöglichkeit ausschließen. Derartige Entscheidungen erkennen die Kommentatoren als rechtsverbindlich an. Ein Anspruch auf Veröffentlichung des Kommentars oder dauerhafte Darstellung wird in keinem Fall begründet.
(2) Den Betreibern der Homepage ist es nicht möglich, die Inhalte der Kommentare vollständig und regelmäßig zu überprüfen. Sie führen lediglich Stichproben durch und behalten sich in jedem Fall das Recht auf Prüfung vor. Die Verantwortung für die Einhaltung der oben genannten Bestimmungen liegt allein beim Kommentator.
(3) Die Betreiber behalten es sich ausdrücklich vor, sämtliche Kommentare zu dem Brief an die Bundeskanzlerin vollständig zu löschen und die Bereitstellung der Kommentierungsmöglichkeit von der Homepage zu entfernen.
§ 4
Der Kommentator berechtigt die Betreiber unentgeltlich, sämtliche hochgeladenen Inhalte zeitlich und sachlich unbegrenzt zu speichern und zu nutzen, insbesondere öffentlich zugänglich zu machen oder zum Download anzubieten. Ferner sind die Betreiber berechtigt, eingestellte Kommentare ebenfalls wiederum zu kommentieren. Alle hochgeladenen Inhalte dürfen von anderen Nutzern betrachtet und auf dem eigenen Rechner zu privaten Zwecken herunter geladen und gespeichert werden. Eine darüber hinaus hinausgehende, insbesondere kommerzielle Verwertung ist nach dem Gesetz nur mit Zustimmung des Urhebers zulässig.



