Rettung für die Reichen in der Süddeutschen Zeitung
Der EU-Stabilisierungsfonds destabilisiert den Euro endgültig – im Interesse der Banken und zum Schaden der kleinen Sparer
In diesen Monaten wird die Europäische Union (EU) auf den Kopf gestellt. Der französische Europa-Minister Pierre Lellouche erklärt unverblümt, mit den 750 Milliarden Euro schweren Hilfsschirmen für marode Eurostaaten habe man den Boden der geltenden EU-Verträge verlassen und sie neu geschrieben. Doch er verschweigt, auf welcher Rechtsgrundlage und mit welchem Mandat dies geschehen ist. Weder der Wächter der Verträge, der Europäische Gerichtshof, noch die zur Kasse gebetenen Regierungen protestieren. In der Öffentlichkeit und in den Parlamenten fragen nur wenige, wie es zusammenpasst, dass der Staat bei uns an allen Ecken und Kanten sparen muss; doch wenn es um Europa geht, sind 150 Milliarden Euro deutscher Anteil – wahrscheinlich sogar mehr– nicht zu viel.
Fast zeitgleich gibt Brüssel bekannt, man arbeite fieberhaft an einem Insolvenzrecht für Eurostaaten, die vom Bankrott bedroht sind. Die Verantwortlichen in der EU erklären, dass man spät, doch nicht zu spät, eine folgenschwere Lücke in den Verträgen schließe. Im Berliner Finanzministerium, das in Deutschland dafür federführend ist, will jedoch niemand wahrhaben, dass nun nach Bruch des Stabilitätspakts und der No-Bail-Out-Klausel, die besagt, dass ein Euro-Land nicht für die Verbindlichkeiten und Schulden eines anderen Teilnehmers aufkommen muss – die letzte Stabilitätssicherung für den Euro aus dem Weg geräumt wird.
Da in einer Währungsunion kein Staat eigenes Geld drucken darf, ist der bei Misswirtschaft drohende Staatskonkurs die letzte Gewähr, dass dieser unterbleibt. Es hatte seinen guten, vorbeugenden Sinn, dass für die Länder der Eurozone kein Insolvenzrecht vorgesehen war. Das über den Mitgliedern der Währungsunion schwebende Damoklesschwert des Staatskonkurses sollte verhindern, dass der Zug entgleist. Jetzt wird dieses Schwert stumpf gemacht. Nun wird klar, warum Finanzminister Schäuble, der Erfinder des Euro-Stabilisierungsfonds, erklären konnte: Die Rettungsschirme laufen aus. Er wusste bereits: Fortsetzung folgt in anderer Form. Die im „Berliner Club“, dem übernationalen Umschuldungsgremium, bereitgestellten Konkurshilfen für diese Fälle machen die zeitlich begrenzten Rettungsschirme zu einer Dauer-Einrichtung.
Den zweiten Offenbarungseid leistete wenige Tage danach das Direktoriumsmitglied der Europäischen Zentralbank (EZB), Lorenzo Bini Smaghi. Er erklärte die parallel zur Einrichtung des Rettungsschirms beschlossenen rechts- wie statutenwidrigen Ankäufe von Ramschanleihen konkursbedrohter Eurostaaten durch die EZB (inzwischen sind es weit über 50 Milliarden Euro) zu unerlässlichen „Stabilisierungsmaßnahmen für das bedrohte Finanzsystem“. Der Währungsexperte aus Italien verschwieg, dass er das gleiche Vorgehen noch vor Jahr und Tag als eine nicht mit Aufgabe und Moral einer Zentralbank zu vereinbarende Politik gegeißelt hatte: Eine Zentralbank habe die Inflation zu verhindern, nicht zu schüren. Freilich handelte es sich damals um die Bank von England.
Inzwischen hat unser Währungsexperte umgelernt. Ungefähr drei Billionen deutsches Geld, so rechnet er vor, seien in anderen Eurostaaten investiert worden. Als Nettosparer hätten die Deutschen nur vom Euro profitiert; ihm verdankten sie es, dass sie „sichere ausländische Vermögenswerte erwerben können“. Also läge es auch im deutschen Interesse, dieses Vermögen zu retten, bevor es zu spät sei. Diese Logik muss man sich auf der Zunge zergehen lassen: Nachdem die Deutschen schon so viel für Europa getan haben, sollen sie jetzt noch mehr tun.
Aber welches Geld sollen sie retten? Es waren nicht deutsche Kleinsparer, die ihr Geld nach Griechenland, Spanien und Italien getragen haben, um es dort zukunftssicher anzulegen. Es waren Großbanken und andere Kapitalsammelstellen. Jetzt müssten sie für ihre Verluste haften. So sind nun einmal die auch in Europa geltenden Marktgesetze. Doch haben wir mit den Rettungsschirmen, dem demnächst gültigen Insolvenzrecht für marode Staaten und Bini Smaghis neuer EZB-Politik ein anderes Europa vor uns – eines, das weder in den Verträgen der EU noch in den Statuten der EZB verankert ist. Es sozialisiert die Verluste von Banken, die sich verzockt haben. Es saniert marode Staaten mit verfehlter Haushaltspolitik und inflationiert den Euro. Und warum? Weil diesen Europapolitikern auch ein maroder Euro wichtiger ist als Rechtssicherheit, demokratische Staatsverantwortung und stabiles Geld.
In demokratischen Staaten müssen Parlamente und Regierungen ihren Bürgern und Wählern Rechenschaft ablegen, wofür sie deren Geld ausgeben. Nur: Wie will eine Bundesregierung – gleich welcher Parteiencouleur – begründen, dass sie zwar an Renten, sozialen Leistungen, Investitionen für Ausbildung oder in die Infrastruktur des Landes sparen muss, aber zugleich 70 Prozent ihrer jährlichen Steuereinnahmen für die Rettung Griechenlands und des Euro bereithält?
Mit den Rettungsschirmen für den Euro wird gutes Geld schlechtem hinterhergeworfen. Die Krankheit wird nicht geheilt. Es handelt sich in Wirklichkeit um Konkursverschleppung; wenn das Privatpersonen machen, ist es strafbar. Der Euro hat keine Zukunft, wenn für seinen Erhalt das Recht gebrochen und die Marktgesetze außer Kraft gesetzt werden, wenn die Misswirtschaft einzelner Staaten honoriert und die Bürger getäuscht werden, die Stabilität der Währung aufs Spiel gesetzt werden muss. Bundeskanzlerin Angela Merkel sagt, diese Politik sei ohne Alternative. Dabei beschreibt sie damit bloß eine politische Denkblockade.
In der von fünf Professoren eingebrachten Verfassungsklage gegen die Rettungsschirme kann man lesen, wie man einen stabilen Euro hätte sichern können. Würden die vor dem Staatskonkurs stehenden Eurostaaten zu ihrer alten Währung zurückkehren und diese abwerten, hätten sie eine solide Sanierungschance ohne politisch explosives Zwangssparen zu Hause und würden ihre Wettbewerbs- und Exportchancen verbessern. Griechenland würde als Urlaubsland neu entdeckt. Und ihren Auslandsgläubigern, vorwiegend Banken, wäre mit ihrem Abwertungssatz auch klar die Konkursquote vorgegeben – die Quote, mit der die Forderungen der Gläubiger bei einer Pleite befriedigt würden. Aber genau das sollte wohl verhindert werden, im Interesse der Banken.




Hallo Herr Hankel,
die Denkblockade, die Sie Frau Merkel vorwerfen, liegt bei Ihnen.
Verabschieden Sie sich endlich von Ihrer Vorstellung, die BRD sei ein souveräner Staat mit einer rechtstaatlichen Regierung.
Die BRD ist immer noch ein Selbstverwaltungsorgan der Vier Mächte, also eine Staatssimulation, gegründet auf den Shaef-Gesetzen.
Die DDR ist nicht dem Staat BRD beigetreten, sondern dem Wirtschaftsbereich der BRD. Es gibt keinen völkerrechtlich anerkannten Staat BRD.
Die handelnden Personen arbeiten nicht für das Deutsche Volk, sondern für fremde Interessen. Die BRD kann nicht einmal eine BRD-Staatsangehörigkeit verleihen, weil sie nicht einmal ein Staatsvolk hat. Jeder Deutsche steht der BRD exteritorial gegenüber, weil er völkerrechtlich Reichsbürger ist.
Amtsdeutsch ist sehr exakt. Schauen Sie einmal, wie Frau Merkel ihren Amtseid abgelegt hat.
Zitat:
Art. 56 (und Art. 64) GG lautet: „Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. (So wahr mir Gott helfe.)
1. Wie bereits festgestellt die BRD hat gar kein Staatsvolk.
2. Sie schwört das GG zu achten, das seit 1990 mit dem Wegfall von Art. 23 keinen Gültigkeitsbereich mehr hat und damit wirkungslos ist; und die Gesetze des Bundes – jedenfalls nicht der Bundesrepublik Deutschland. Welcher Bund hier gemeint ist, führt hier zu weit.
Die BRD ist einfach eine NGO, die sich einseitig eine Geschäftsordnung gegeben hat und Gleiches stellt die EU da. Recht und Gesetz sind rein privatrechtlicher Natur und können, wie die Geschäftsbedingungen bei jeder Firma, beliebig verändert werden.
Sehr geehrter Herr Hankel, da Sie von falschen Vorausetzungen ausgehen, kämpfen Sie gegen Windmühlen.
Es ist zu hoffen, dass Sie Ihr enormes Engagement nicht einfach verschleißen.
Meine Hochachtung – Knud
Waren Gerichte, (Richter) ueberhaupt schon einmal unabhaengig? Vom Staat, der sie bezahlt. Vovon soll ein Richter wohl leben, wenn ihn der Staat nicht mehr bezahlt? Und dann moechte er auch noch mal befoerdert werden. Welchen unabhaengigen ErwerbsBeruf kann er im fortgeschrittenen Alter denn noch ausueben? Mit gleichem hohen Einkommen?
Er ist deshalb immer ein Knecht, pardon, ein Erfuellungsgehilfe der Machthaber. So war es immer und so wird es bleiben.
Ich kann mir nicht vorstellen das Prof. Dr. Hankel als einer der wenigen Volkswirte diese Gefahren erkannt hat. Es ist doch offensichtlich das die letzten Jahre massiv gegen das eigene Volk vorgegangen worden ist. Für mich ist das keine Kanzlerin mehr…
Das Verfassungsgericht hat bisher regelrecht für diese Regierung gearbeitet, von unabhängig keine Spur. Das betrifft auch weitere wie Medien oder wichtige Institute in der Gesundheit oder Lebensmittelbranche.
Ich schlage vor, bzw. ich werde es tun, allen mir in der Region “zugeordneten” Bundestagsabgeordneten und EU-Abgeordneten, Ihre 2 Briefe nebst diesen Artikel zuzusenden und eine Antwort einzufordern. Außerdem sollten Journalisten der Tagespresse ect. persönlich mit Ihren Briefen attackiert werden, ebenfalls mit Bestehen auf einer Antwort bzw. Reaktion in Richtung Veröffentlichung.
Es ist mir nach wie vor unbegreiflich, warum in diesen existenziellen Grundproblemen Fachleute wie Sie von unserer Regierung nicht zu Rate gezogen werden. Auf wen hört Frau Merkel eigentlich?
Mit freundlichen Grüßen und einem “Glück Auf” aus Sachsen
Angelika Hörner
Ich frage mich nur,ist das Verfassungsgericht noch unabhängig?
In diesem Staat scheint mir nichts unmöglich