Rettung für die Reichen in der Süddeutschen Zeitung
Der EU-Stabilisierungsfonds destabilisiert den Euro endgültig – im Interesse der Banken und zum Schaden der kleinen Sparer
In diesen Monaten wird die Europäische Union (EU) auf den Kopf gestellt. Der französische Europa-Minister Pierre Lellouche erklärt unverblümt, mit den 750 Milliarden Euro schweren Hilfsschirmen für marode Eurostaaten habe man den Boden der geltenden EU-Verträge verlassen und sie neu geschrieben. Doch er verschweigt, auf welcher Rechtsgrundlage und mit welchem Mandat dies geschehen ist. Weder der Wächter der Verträge, der Europäische Gerichtshof, noch die zur Kasse gebetenen Regierungen protestieren. In der Öffentlichkeit und in den Parlamenten fragen nur wenige, wie es zusammenpasst, dass der Staat bei uns an allen Ecken und Kanten sparen muss; doch wenn es um Europa geht, sind 150 Milliarden Euro deutscher Anteil – wahrscheinlich sogar mehr– nicht zu viel.
Fast zeitgleich gibt Brüssel bekannt, man arbeite fieberhaft an einem Insolvenzrecht für Eurostaaten, die vom Bankrott bedroht sind. Die Verantwortlichen in der EU erklären, dass man spät, doch nicht zu spät, eine folgenschwere Lücke in den Verträgen schließe. Im Berliner Finanzministerium, das in Deutschland dafür federführend ist, will jedoch niemand wahrhaben, dass nun nach Bruch des Stabilitätspakts und der No-Bail-Out-Klausel, die besagt, dass ein Euro-Land nicht für die Verbindlichkeiten und Schulden eines anderen Teilnehmers aufkommen muss – die letzte Stabilitätssicherung für den Euro aus dem Weg geräumt wird.
Da in einer Währungsunion kein Staat eigenes Geld drucken darf, ist der bei Misswirtschaft drohende Staatskonkurs die letzte Gewähr, dass dieser unterbleibt. Es hatte seinen guten, vorbeugenden Sinn, dass für die Länder der Eurozone kein Insolvenzrecht vorgesehen war. Das über den Mitgliedern der Währungsunion schwebende Damoklesschwert des Staatskonkurses sollte verhindern, dass der Zug entgleist. Jetzt wird dieses Schwert stumpf gemacht. Nun wird klar, warum Finanzminister Schäuble, der Erfinder des Euro-Stabilisierungsfonds, erklären konnte: Die Rettungsschirme laufen aus. Er wusste bereits: Fortsetzung folgt in anderer Form. Die im „Berliner Club“, dem übernationalen Umschuldungsgremium, bereitgestellten Konkurshilfen für diese Fälle machen die zeitlich begrenzten Rettungsschirme zu einer Dauer-Einrichtung.
Den zweiten Offenbarungseid leistete wenige Tage danach das Direktoriumsmitglied der Europäischen Zentralbank (EZB), Lorenzo Bini Smaghi. Er erklärte die parallel zur Einrichtung des Rettungsschirms beschlossenen rechts- wie statutenwidrigen Ankäufe von Ramschanleihen konkursbedrohter Eurostaaten durch die EZB (inzwischen sind es weit über 50 Milliarden Euro) zu unerlässlichen „Stabilisierungsmaßnahmen für das bedrohte Finanzsystem“. Der Währungsexperte aus Italien verschwieg, dass er das gleiche Vorgehen noch vor Jahr und Tag als eine nicht mit Aufgabe und Moral einer Zentralbank zu vereinbarende Politik gegeißelt hatte: Eine Zentralbank habe die Inflation zu verhindern, nicht zu schüren. Freilich handelte es sich damals um die Bank von England.
Inzwischen hat unser Währungsexperte umgelernt. Ungefähr drei Billionen deutsches Geld, so rechnet er vor, seien in anderen Eurostaaten investiert worden. Als Nettosparer hätten die Deutschen nur vom Euro profitiert; ihm verdankten sie es, dass sie „sichere ausländische Vermögenswerte erwerben können“. Also läge es auch im deutschen Interesse, dieses Vermögen zu retten, bevor es zu spät sei. Diese Logik muss man sich auf der Zunge zergehen lassen: Nachdem die Deutschen schon so viel für Europa getan haben, sollen sie jetzt noch mehr tun.
Aber welches Geld sollen sie retten? Es waren nicht deutsche Kleinsparer, die ihr Geld nach Griechenland, Spanien und Italien getragen haben, um es dort zukunftssicher anzulegen. Es waren Großbanken und andere Kapitalsammelstellen. Jetzt müssten sie für ihre Verluste haften. So sind nun einmal die auch in Europa geltenden Marktgesetze. Doch haben wir mit den Rettungsschirmen, dem demnächst gültigen Insolvenzrecht für marode Staaten und Bini Smaghis neuer EZB-Politik ein anderes Europa vor uns – eines, das weder in den Verträgen der EU noch in den Statuten der EZB verankert ist. Es sozialisiert die Verluste von Banken, die sich verzockt haben. Es saniert marode Staaten mit verfehlter Haushaltspolitik und inflationiert den Euro. Und warum? Weil diesen Europapolitikern auch ein maroder Euro wichtiger ist als Rechtssicherheit, demokratische Staatsverantwortung und stabiles Geld.
In demokratischen Staaten müssen Parlamente und Regierungen ihren Bürgern und Wählern Rechenschaft ablegen, wofür sie deren Geld ausgeben. Nur: Wie will eine Bundesregierung – gleich welcher Parteiencouleur – begründen, dass sie zwar an Renten, sozialen Leistungen, Investitionen für Ausbildung oder in die Infrastruktur des Landes sparen muss, aber zugleich 70 Prozent ihrer jährlichen Steuereinnahmen für die Rettung Griechenlands und des Euro bereithält?
Mit den Rettungsschirmen für den Euro wird gutes Geld schlechtem hinterhergeworfen. Die Krankheit wird nicht geheilt. Es handelt sich in Wirklichkeit um Konkursverschleppung; wenn das Privatpersonen machen, ist es strafbar. Der Euro hat keine Zukunft, wenn für seinen Erhalt das Recht gebrochen und die Marktgesetze außer Kraft gesetzt werden, wenn die Misswirtschaft einzelner Staaten honoriert und die Bürger getäuscht werden, die Stabilität der Währung aufs Spiel gesetzt werden muss. Bundeskanzlerin Angela Merkel sagt, diese Politik sei ohne Alternative. Dabei beschreibt sie damit bloß eine politische Denkblockade.
In der von fünf Professoren eingebrachten Verfassungsklage gegen die Rettungsschirme kann man lesen, wie man einen stabilen Euro hätte sichern können. Würden die vor dem Staatskonkurs stehenden Eurostaaten zu ihrer alten Währung zurückkehren und diese abwerten, hätten sie eine solide Sanierungschance ohne politisch explosives Zwangssparen zu Hause und würden ihre Wettbewerbs- und Exportchancen verbessern. Griechenland würde als Urlaubsland neu entdeckt. Und ihren Auslandsgläubigern, vorwiegend Banken, wäre mit ihrem Abwertungssatz auch klar die Konkursquote vorgegeben – die Quote, mit der die Forderungen der Gläubiger bei einer Pleite befriedigt würden. Aber genau das sollte wohl verhindert werden, im Interesse der Banken.




Hab ihn gelesen und finde Ihn sehr hilfreich Danke nochmal
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Bin mir gar nicht so sicher, ob die Hilfsgelder für Griechenland auch dort landen. Griechenland ist so stark bei französischen und deutschen Banken verschuldet, dass diese Mittel sofort wieder zur Schuldentilgung verwendet werden müssen. Da hätte man das Geld auch gleich direkt an die jeweiligen Banken auszahlen können…
Verschwiegen wird hierbei jedoch, dass es das Risiko der Banken ist, die Liquidität seiner Schuldner richtig einzuschätzen, und eben nicht das Risiko des einfachen Bürgers, welcher hier letztendlich die Zeche zahlen muss! Schließlich streichen ja auch die Banken die Gewinne in Form von Zinsen ein, wenn ihre Rechnung aufgeht.
Dies zeigt, dass sich unser Staat in letzter Zeit zu einem richtigen “Anti-Robin-Hood” entwickelt hat: er bestiehlt die Armen und gibt das Geld den Reichen!
Unser sogenanntes Bundesverfassungsgericht erstellt doch nur noch politische Urteile. Die Trennung von Legislative und Exekutíve ist faktisch nicht mehr vorhanden. Armes Deutschland, wo soll das noch hinführen. Hier wird die Rechtsprechung doch mehr als gebeugt – und die Masse des Volkes merkt nichts.
Allerdings wird die Unzufriedenheit in der Bevölkerung immer größer. Man muss nur mal die Leserbriefe bei Welt und dergleichen MSM lesen. Auf Dauer wird die Regierung merken müssen, dass es so nicht weitergehen kann. Irgendwann merkt auch der Dümmste, wie wir von der Regierung ausgeplündert werden! Natürlich nicht “zum Wohle des Volkes”!