Es war einmal… der €uro
Das Euro-Abenteuer geht zu Ende
Es war einmal der Euro
Geldherrschaft
Es war einmal der Euro
Deutschland wählt

Sollte über die „EU-Rettungspakete“, verbürgt aus unseren Steuergeldern, per Volksentscheid entschieden werden?

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“Die Stunde der Richter” in der Jungen Freiheit

Euro-Krise: Erweiterte Verfassungsklage gegen das sogenannte Rettungspaket/Neuer Blankoscheck für die Schuldnerländer

In vordemokratischen Gesellschaften standen Gesetz und Richter über dem Staat und seinen Politikern. Das war im Judentum so und in der griechischen Polis, sei es Athen oder Sparta. Doch das System schützte nicht vor Justizskandalen wie den Morden an Sokrates und Jesus Christus oder den späteren Ketzerverbrennungen im Namen des Kirchenrechts. Seit der Aufklärung regiert in den westlichen Demokratien die Göttin der Vernunft, versachlicht in der Herrschaft der Gesetze, institutionalisiert in den Gerichten.

Zwei von ihnen lassen die nur zu oft einseitige und interessenbezogene Gesetzgebung des modernen Parteienstaats durch Verfassungsgerichte kontrollieren: die USA und Deutschland. Die Unterschiede in der Parxis beider höchster Gerichte sind aufschlußreich. Der U.S. Supreme Court greift nur zögerlich in Staatsaktivitäten ein. Aber wenn, dann massiv, um strukturelle Ungerechtigkeiten in der Gesellschaft zu beseitigen wie Rassendiskriminierung, Beschränkungen der Bürgerfreiheit oder der Religionsausübung. Die soziale Unterentwicklung der US-Gesellschaft liegt ihm weniger am Herzen.

In Deutschland liegt der Fall eher umgekehrt. Das Bundesverfassungsgericht hatgroßes Verdienst am bis heute sozial ausgewogenen Binnenklima unserer Gesellschaft. Es hat der Mitbestimmung der Arbeitnehmer zum Durchbruch verholfen, zahlreiche Diskriminierungstatbestände gegenüber Familien, Frauen und sozial Schwachen behoben oder die Rechte von Minderheiten gestärkt. Es hat viel dazu beigetragen, Deutschland sozial und wohnlich zu machen.

Dagegen legt das Bundesverfassungsgericht eine merkwürdige Scheu an den Tag, wenn es gilt, Staat und Verfassung vor den “großen” Herausforderungen und Zumutungen unserer Zeit von außen zu schützen – selbst wenn diese die Substanz angreifen. Das betrifft den Kriegseinsatz der Bundeswehr in fremden Erdteilen, mehr noch die zu deutscher Staatsdoktrin erhobene Entleerung der Eigenstaatlichkeit durch die Übertragung ältester Staats- wie Parlamentsrechte an die EU und deren Organe, etwas der Geldhoheit und neuerdings der Fiskalhoheit, ihres einstmals sianesischen Zwillings.

“70 Prozent der  deutschen Fiskalhoheit zur Disposition?”

Im Maastricht-Urteil von 1993 erklärte das Bundesverfassungsgericht Deutschlands Verzicht auf seine eigene Währung für rechtens. Es machte jedoch den Vorbehalt, daß der neue Euro gleich stabil sein und bleiben müsse wie die D-Mark. das Gericht prüfte weder die Verfassungsmäßigkeit dieses die Staatsfunktion aushöhlenden Vorgangs noch den Realitätsgehalt der von ihm selber für zwingend erachteten Voraussetzungen dafür. Es handelte nicht wie ein Verfassungsschützer, sondern wie ein Notar.

1998 nahm das Bundesverfassungsgericht seine Kompetenz als Schutzorgan der Verfassung noch mehr zurück. Es wies die Verfassungsklage von vier Professoren “als offensichtlich unbegründet” zurück, weil ja – siehe das Urteil von 1993 – die Formalien des Währungsverzichts gestimmt hatten und der Wahrheitsbeweis für die eindringlich dargelegten ökonomischen Konsequenzen dieses Schrittes nicht erbracht sei. Sprich: Erst wenn die Katastrophe des Verzichts auf die eigene Währung eingetreten sei, könne sich das Gericht mit den Vorgang befassen.

Das ist jetzt der Fall. Bei der neuen und erweiterten Verfassungsklage der jetzt fünf Professoren gegen den sogenannten Finanzmarkt-Stabilisierungsfonds und Stabilisierungsmechanismen der Mitgliedstaaten der Europäischen Währungsunion (EWU) geht es nicht um die Prüfung von Formalien bei der jetzt notwendig gewordenen Stützung des Euro, sondern um die Ahndung klarer und folgenreicher Rechtsbrüche in den EU-Verträgen. Und es geht auch nicht um das hypothetische Abwägen von Folgen, die eintreten könnten – sie sind es bereits und sollen auch in Zukunft in Kauf genommen werden.

Mit Euro-Stabilitätspakt und “No Bailout”-Klausel werden die beiden Stabilitätsanker der EU-Verräge beseitigt. Nach der Geldhoheit werden jetzt bis zu 70 Prozent der deutschen Fiskalhoheit (nämlich der Jahressteuereinnahmen des Bundes) zur Disposition einer dubiosen EU-Zweckgesellschaft luxemburgischen Privatrechts gestellt. das ist rechtlich gesehen ein Staatsstreich und ökonomisch ein Blankoscheck für die Schuldnerländer, weiterzumachen wie bisher.

Deutschlans Bürger wie die der anderen in die Haftpflicht genommenen EU-Staaten (allen voran Niederlande, Finnland, Österreich) dürfen sich fragen: Was ist ihr Euro noch wert, wenn er durch Subventionen aus ihrem Steuersäckel gestützt werden muß? Was ist von einem Europa zu halten, das sich nur durch die Preisgabe seiner Wurzeln (Demokratie, Rechts- und Sozialstaat) zusammenhalten und weiterentwickeln läßt? Europas Staaten sind für ihre Bürger geschaffen worden, nicht für eine EU, die diese Bürgerrechte in Frage stellt. Die EU steht nicht über diesen Rechten und Werten, sie lebt von ihnen. Und diese sind ohne ein stabiles Geldwesen und handlungsfähige Staaten nicht zu verwirklichen. Das ist nicht Nationalismus, sondern Konstitutionalismus. Ob sie dem Volk, dem sie als Souverän ihr Mandat verdanken, dieses aus den Fugen geratene Europa zumuten können – darüber müssen Deutschlands Verfassungsrichter jetzt entscheiden.

Kommentieren

  • Weingärtner Günther:

    Ohne die direkte Demokratie ,wird sich nichts ändern !
    Unsere Politiker werden von uns gewählt und bezahlt, aber sie arbeiten mit Sicherheit nicht für das Deutsche Volk !
    Außer wir zwingen sie dazu ,durch die Einführung der direkten Demokratie ohne wenn und aber !

    m.f.Gruß
    Weingärtner Günther

  • Stefan A.:

    Früher sprach das BVerfG auch von einem Demokratiedefizit innerhalb der EU. Dies ist leider auch durch den Lissaboner Vertrag (= Quasi-Verfassung )nicht besser geworden!
    Hierzu ein Beispiel: Art 38 Abs I unseres bewährten und geachteten Grundgesetzes sprach von unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Parlamentswahlen. Mit “gleicher” Wahl war gemeint, dass die Stimme eines jeden Bundesbürgers gleich viel wert ist! Im Gegensatz hierzu stand beispielsweise das preussische Drei-Klassen-Wahlrecht und… man staune nunmehr die Zusammensetzung des EU-Parlaments:

    Erklären lässt sich dies anhand einer Gegenüberstellung der Anzahl der Parlamentssitze von Deutschland ( 82 Mio Einwohner / 99 Sitze im Parlament ) und z. B. Malta ( 400.000 Einwohner / 5 Sitze im Parlament ). Teilt man nun die Anzahl der Einwohner durch die Anzahl der sie repräsentierenden Parlamentarier, so kommen auf einen maltesischen Abgeordneten 80.000 Einwohner und auf einen deutschen Abgeordneten 800.000 Einwohner. Ein deutscher Abgeordneter repräsentiert zehn mal so viele Wähler wie Malteser…
    ..oder anders gesagt, die Stimme maltesischen Wählers ist zehn mal so viel wert, wie die eines Deutschen!

    Die Eurokratie spricht dann von einer “degressiven” Verteilung der Parlamentssitze. Diese Worthülse kann ein solches Unrecht jedoch nicht rechtfertigen! Deutschland als bevölkerungsreichste EU-Land wird hier zugunsten eines jeden anderen EU-Landes benachteiligt. – Und trotz Bevölkerungsreichtum ist Deutsch nicht einmal EU-Amtssprache.
    Man fragt sich da, wer unsere Interessen noch schlechter vertritt, Brüssel oder Berlin, welches der EU diese Macht eingeräumt hat. Doch leider ergibt nur in der Mathematik Minus mal Minus ein Plus…

  • Meinungskartell:

    Dieser Artikel – und viele andere aus der Feder von Prof. Hankel – sollte prominent auf Seiten wie Google News erscheinen.

    Die Motivation von Politikern und Bänkern für ihre hier so intelligent diskutierten desaströsen Entscheidungen lassen sich mit einiger Menschenkenntnis ja noch nachvollziehen. Wieso aber die gesamte freie westliche Mainstream-Presse eine Art Selbstkastrierung zu einem regierungstreuen gutmenschlichen Propaganda-Organ durchführt ist nur schwer nachvollziehbar.

    Justiz und Medien als Marionetten der Exekutive, ohne Staatsstreich, ohne Diktator, in einem scheinbar freien demokratischen Land – hier kann noch viel Forschungsarbeit betrieben werden um dies zu erklären.